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ویرایش:
نویسندگان: Anne Marleen Könneke
سری:
ISBN (شابک) : 9783161633041, 3161633040
ناشر: Mohr Siebeck
سال نشر: 2024
تعداد صفحات: 453
زبان: German
فرمت فایل : PDF (درصورت درخواست کاربر به PDF، EPUB یا AZW3 تبدیل می شود)
حجم فایل: 8 مگابایت
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Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einleitung A. Die Europäische Union zwischen Autonomie und Auflösung ihrer rechtlichen Grenzen B. Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union und die Auflösung ihrer organisationsrechtlichen Grenzen C. Gang der Darstellung. Zugleich eine Bemerkung zur Methodik Erster Teil: Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs § 2 Organisationsrechtliche Grundlegungen A. Staats- und verwaltungsrechtliche Konstruktionen von Organen und Rechtspersonen I. Organe und Rechtspersonen II. Rechtspersonen und Rechtsordnung B. Rechtspersonen und Organe im Völker- und Unionsrecht I. Internationale Organisationen: Organe – Rechtsperson – Rechtsordnung II. Die rechtliche Gestalt der Europäischen Union 1. Grundlagen: Organe – Rechtsperson – Rechtsordnung 2. Terminologie I: Organe im formell-technischen Sinne (Art. 13 Abs. 1 EUV) 3. Terminologie II: Kompetenzen C. Organe und Organisationsrecht I. Der formell-technische Organbegriff versus Scelles dédoublement fonctionnel II. Die organisationsrechtliche Membran: Organe versus Vertragsorgane III. Organe und Rechtsordnung: Das geronnene Organisationsrecht § 3 Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union A. Die Autonomie internationaler Organisationen I. Die institutionelle Autonomie internationaler Organisationen II. Die normative Autonomie internationaler Organisationen III. Die normative Fundierung der institutionellen Autonomie B. Die Autonomie der Europäischen Union I. Anknüpfung an den Autonomiediskurs im Recht internationaler Organisationen? 1. Eigenständigkeit des unionsrechtlichen Autonomiediskurses 2. Sporadische Differenzierung zwischen institutioneller und normativer Autonomie II. Die normative Autonomie der Unionsrechtsordnung 1. Autonomie als bloße Illusion des EuGH? 2. Grundzüge der normativen Autonomie in Rechtsprechung und Literatur III. Die interne Dimension der institutionellen Autonomie der Europäischen Union 1. Supranationalität als institutionelle Autonomie 2. Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des EuGH a) Die Binnenstruktur der Organe der Europäischen Union aa) Vertikale Dimension der Organautonomie: Die Funktionsfähigkeit der Unionsorgane bb) Horizontale Dimension der Organautonomie und das institutionelle Gleichgewicht: Die Rs. Köster cc) Entscheidungsautonomie der Unionsorgane in eigenen Angelegenheiten b) Die Europäische Union als Inhaberin eigener Verbandskompetenzen aa) Schutz der eigenen EU-Verbandskompetenzen I: Rs. AETR und Gutachten 1/75 bb) Schutz der eigenen EU-Verbandskompetenzen II: Gemischte Abkommen (1) Differenzierung zwischen völkerrechtlichem Außen- und unionsrechtlichem Binnenverhältnis (2) Erste Ansätze eines Konnexes von institutioneller und normativer Autonomie (3) Offene Frage: Gemischte Abkommen aus Zweckmäßigkeitserwägungen als Gefährdung der institutionellen Autonomie der EU? c) Ausübung der EU-Verbandskompetenzen durch eigene Organe der Europäischen Union aa) EU-Eigenhandeln versus mitgliedstaatliches Kollektivhandeln I: Gutachten 1/78 und Beschluss 1/78 bb) EU-Eigenhandeln versus mitgliedstaatliches Kollektivhandeln II: Gutachten 1/76 (1) Das Gutachten 1/76 als Fundament der Autonomie der Europäischen Union (2) Grundlegung: Keine Ersetzung der Unionsorgane durch die EU-Mitgliedstaaten cc) Die Figur der Sachwalterschaft als Ersetzung der Unionsorgane durch die EU-Mitgliedstaaten? dd) Autonome Kompetenzausübung durch die EU: Die Rs. C-146/13 und C-147/13 d) Abgrenzung der Unionsorgane gegenüber mitgliedstaatlichen Kollektiven: Die Bedeutung der organisationsrechtlichen Membran aa) Die Euro-Gruppe: Rs. Mallis und Rs. Chrysostomides (1) Einige Grundlegungen zur Euro-Gruppe (2) Die Rs. Mallis (3) Die Rs. Chrysostomides (4) (Europäischer) Rat versus Euro-Gruppe: Die organisationsrechtliche Membran als Garant der institutionellen Autonomie der EU bb) Die im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten (1) Die Erklärung EU-Türkei als Verletzung der institutionellen Autonomie der EU durch die Mitgliedstaaten (2) Die Brexit-Folgen: Sitzverlegung von EU-Agenturen und die Rs. Sharpston (a) Sitzverletzung von EU-Agenturen: extraprimärrechtliches Kollektivhandeln der Mitgliedstaaten (b) Die Rs. Sharpston: intraprimärrechtliches Kollektivhandeln der Mitgliedstaaten cc) Zusammenfassung e) Sicherung der organisationsrechtlichen Trennung von Unionsorganen und Vertretern der Mitgliedstaaten: Das Hybridisierungsverbot aa) Die Rs. C-28/12 und das Gutachten 1/19 bb) Das Hybridisierungsverbot als Schutz der institutionellen Autonomie cc) Das Hybridisierungsverbot als Verknüpfung von institutioneller und normativer Autonomie: Garantie der Unberührtheit des Unionsorganisationsrechts dd) Garantie der institutionellen Autonomie in ihrer unionsprimärrechtlichen Gestalt: Bestätigung durch die Rs. Rimševics f) Die institutionelle Autonomie der Union in der neuen Terminologie des EuGH 3. Zusammenfassung IV. Die externe Dimension der institutionellen Autonomie der Europäischen Union 1. Differenzierung zwischen interner und externer Dimension der institutionellen Autonomie der EU und ihr Verhältnis zur normativen Autonomie 2. Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des EuGH a) Abschirmung der EU-Binnenorganisation gegenüber dem Völkerrecht aa) Grundlegungen seit dem Binnenschifffahrtsgutachten 1/76 bb) Völkervertragliche Organe innerhalb der Unionsorganisation: Rs. Haegeman versus Rs. Mox Plant b) Errichtung konkurrierender Gerichte aa) Schutz der Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs bb) Doppelfunktionale Richter als unzulässige personelle Hybridisierung c) Kompetenzübertragung und kooperative Kompetenzwahrnehmung aa) Beitritt der EU zu internationalen Organisationen als Entäußerung eigener Kompetenzen: Gutachten 1/76 und die Rs. Meroni bb) Beteiligung von Unionsorganen an Vertragsgremien (1) Gefährdung der institutionellen Autonomie der Union durch Vertragsgremien: die kooperative Ausübung unionsrechtlicher Kompetenzen (2) Mechanismen zur Sicherung der institutionellen Autonomie der Union (3) Unionsrechtsbindung der EU-Vertreter in Vertragsgremien: die Folge der institutionellen Autonomie der Union d) Das autonome Funktionieren der Europäischen Union: Gutachten 1/17 3. Zusammenfassung C. Die institutionelle Autonomie der Europäischen Union und das Wesen der Union und ihrer Organe I. Unionsorgane am Schnittpunkt von normativer und institutioneller Autonomie II. Die Union als Unionsrechtsperson – die Unionsorgane als geronnenes Unionsorganisationsrecht III. Die Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit der Unionsorgane Zweiter Teil: Die völkervertragliche Inanspruchnahme der Unionsorgane zwischen Gefährdung und Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union § 4 Die völkervertragliche Inanspruchnahme der Unionsorgane in Rechtsprechung und Literatur A. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: Verfälschungsverbot I. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch eigene völkerrechtliche Abkommen der Europäischen Union 1. Gutachten 1/91: Kreierung des Verfälschungsverbots 2. Gutachten 1/92: Ausweitung des Verfälschungsverbots 3. Gutachten 1/00: Verankerung des Verfälschungsverbots in der normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung II. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch interne Abkommen der EU-Mitgliedstaaten 1. Die Rechtssachen Bangladesch und Lomé a) EuGH: Unerheblichkeit der Organinanspruchnahme b) Generalanwalt Jacobs: Erste Ansätze unionsrechtlicher Grenzen der Organinanspruchnahme 2. Die Rechtssachen Pringle und Ledra Advertising a) Rs. Pringle: Das Verfälschungsverbot als Grenze der Unionsrechtmäßigkeit der Organinanspruchnahme b) Rs. Ledra Advertising: Unionsrechtsbindung der Unionsorgane als Folge des Verfälschungsverbots III. Unklares Verhältnis von Verfälschungsverbot und Autonomie in der Rechtsprechung des EuGH B. Untaugliche Erklärungsmodelle der Literatur: Organleihe und Mandat I. Heranziehung verwaltungsrechtlicher Rechtsfiguren in der unionsrechtlichen Literatur II. Plädoyer für einen genuin unionsrechtlichen Ansatz 1. Rechtsmethodische Unzulänglichkeiten 2. Rechtsdogmatische Unzulänglichkeiten § 5 Unionsprimärrechtliche Grundlagen der Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union im Fall der völkervertraglichen Inanspruchnahme der Unionsorgane A. Das Verfälschungsverbot als Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit der Unionsorgane I. Verhältnis der Unionsrechtsordnung zu völkerrechtlichen Verträgen 1. Interne Abkommen als unverbundenes Völkervertragsrecht 2. Unionsabkommen als „integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung“ 3. Konzeptionelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Unionsorgane: unionsinterne versus unionsexterne Hybridisierung II. Die Garantiefunktion des förmlichen Vertragsänderungsverfahrens nach Art. 48 EUV: Das Verfälschungsverbot als Umgehungsverbot 1. Das Verfälschungsverbot als Garantie primärrechtsausschließlicher Unionsorgane a) Art. 48 EUV und interne Abkommen b) Art. 48 EUV und Unionsabkommen c) Art. 48 EUV als Schutznorm zugunsten der institutionellen Autonomie der Union 2. Gutachten 1/09: Das Verfälschungsverbot als Verbot mittelbarer Modifikationen des Unionsprimärrechts a) Das Verfälschungsverbot im Gutachten 1/09 b) Die institutionelle Autonomie der Union und der institutionelle Verbund mit den Mitgliedstaaten III. Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit der Unionsorgane als Garantie der institutionellen Autonomie der Union B. Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit der Unionsorgane durch die primärrechtliche Verankerung der Organinanspruchnahme I. Verstärkte Zusammenarbeit (Art. 20 EUV): Inanspruchnahme der Unionsorgane im EU-Binnenrechtsraum II. Inanspruchnahme des Europäischen Gerichtshofs aufgrund von Schiedsabreden (Art. 272, 273 AEUV) 1. Anwendungsbereich der Art. 272, 273 AEUV a) Rechtspraxis b) Anwendbarkeit der Art. 272, 273 AEUV auf Assoziierungsabkommen? c) Erfasste Verfahrensarten: Streitbeilegung versus Vorabentscheidung 2. Die rechtstechnische Konstruktion der Art. 272, 273 AEUV als Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit des EuGH a) Differenzierung zwischen der rechtlichen Handlungsgrundlage eines Organs und dem anwendbaren Recht b) Zweiseitigkeit der Rechtstechnik: Völkervertragliche Öffnungsklauseln zugunsten eines „als Unionsorgan“ handelnden Unionsorgans 3. Verhältnis der Art. 272, 273 AEUV zum Verfälschungsverbot und der institutionellen Autonomie der Union III. Zusammenfassung § 6 Inanspruchnahme der Unionsorgane durch eigene völkerrechtliche Abkommen der Europäischen Union A. Inanspruchnahme der Unionsorgane in der Rechtspraxis I. Inanspruchnahme der Europäischen Kommission 1. Zwei-Säulen-Konstruktion: Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum 2. Ein-Säulen-Konstruktion: Vertrag über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum 3. Vereinzelte Aufgaben der Kommission in sonstigen Unionsabkommen II. Inanspruchnahme des Europäischen Gerichtshofs 1. Rechtskontrolle gegenüber weiteren in Anspruch genommenen Unionsorganen 2. Streitbeilegung im engeren Sinne 3. Vorabentscheidungszuständigkeiten a) Vorlagen durch völkervertragliche Streitbeilegungsorgane b) Vorlagen durch drittstaatliche Gerichte c) Das Vorabbefassungsverfahren im Beitrittsabkommen zur EMRK als spezieller Fall der unionsprimärrechtlich verankerten Inanspruchnahme des EuGH III. Ausnahmefall Brexit: Temporale Ausdehnung der Zuständigkeiten der Unionsorgane 1. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch das Austrittsabkommen 2. Variationen in der Rechtstechnik der Organinanspruchnahme B. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch Unionsabkommen und die institutionelle Autonomie der Europäischen Union I. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch Unionsabkommen als potentielle Verletzung der institutionellen Autonomie 1. Verdoppelung der Kompetenzen: Entstehung einer zweiten Zuständigkeitsschicht im EU-Binnenrechtsraum 2. Hybridisierung der Unionsorgane als Durchbrechung der externen Dimension der institutionellen Autonomie der Union a) Umformung der Unionsrechtsperson zu einer hybriden unionsrechtlich-völkervertraglichen Rechtsperson b) Verletzung der externen Dimension der institutionellen Autonomie der EU 3. Beschränkung des Verfälschungsverbots auf die Garantie der Primärrechtsausschließlichkeit der Unionsorgane II. Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union durch die zweiseitige rechtstechnische Konstruktion der Organinanspruchnahme 1. Disponibilität hinsichtlich des ,Ob‘ bei indisponiblem ,Wie‘ der Organinanspruchnahme 2. Zweiseitigkeit der Rechtstechnik als Garantie der institutionellen Autonomie a) Grundlegung: Konstruktion der Öffnungsklauseln b) Völkervertragliche Ebene: Öffnung der eigenen Rechtsordnung drittstaatlicher Vertragsparteien durch Rücknahme der Kompetenzausübung c) Unionsebene: Territoriale Erweiterung der Rechtswirkung des in der Unionsrechtsordnung verhaftet bleibenden Handelns der Unionsorgane 3. Die doppelte Frage nach der unionsrechtlichen Kompetenznorm III. Zusammenfassung: Die Konstruktion der Öffnungsklauseln als Garantie der institutionellen Autonomie der Union § 7 Inanspruchnahme der Unionsorgane durch interne Abkommen der Mitgliedstaaten A. Inanspruchnahme der Unionsorgane in der Rechtspraxis I. Inanspruchnahme von Europäischer Zentralbank, Europäischem Parlament, Rat und Rechnungshof II. Inanspruchnahme der Europäischen Kommission III. Inanspruchnahme des Europäischen Gerichtshofs B. Der Fall des Europäischen Stabilitätsmechanismus: Inanspruchnahme der Unionsorgane durch mitgliedstaatliche internationale Organisationen I. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch interne Abkommen als potentielle Verletzung der institutionellen Autonomie der Europäischen Union 1. Verletzung der institutionellen Autonomie der Union durch die Errichtung hybrider EU-ESM-Organe 2. Die Leerstellen in der Argumentation des EuGH in der Rs. Pringle a) Rechtfertigung der Transplantation des Verfälschungsverbots in den Kontext interner Abkommen b) Fehlen des Autonomietopos in den Rs. Pringle und Ledra Advertising aa) Terminologische Kohärenz: Inanspruchnahme der Unionsorgane durch interne Abkommen als Gefährdung ausschließlich der internen Dimension der institutionellen Autonomie der Union bb) Sonderfall ESM: Die Inanspruchnahme der Unionsorgane durch mitgliedstaatliche internationale Organisationen zwischen interner und externer Dimension der institutionellen Autonomie der Union 3. Zusammenfassung II. Garantie der organisationsrechtlichen Trennung von EU und ESM durch die Ausgestaltung der Organinanspruchnahme im ESM-V 1. Zwei oder drei unionsrechtliche Grenzen der Organinanspruchnahme? 2. Garantie der organisationsrechtlichen Trennung von EU und ESM a) Trennung der Organe: Keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne aa) Entscheidungsbefugnisse als Voraussetzung der Organeigenschaft bb) Ausschluss der Rechtsstellung von Kommission und EZB als Organe auch des ESM cc) Entscheidungsbefugnisse des EuGH? b) Trennung der Verbandskompetenzen: Verpflichtung ausschließlich des ESM c) Zusammenfassung 3. Exkurs: Keine Betroffenheit ausschließlicher EU-Verbandskompetenzen III. Die Garantie der institutionellen Autonomie der Europäischen Union als Leitmotiv der rechtstechnischen Konstruktion der Inanspruchnahme der Unionsorgane 1. Das Verfälschungsverbot in den Rs. Pringle und Ledra Advertising: Garantie der fortbestehenden organisationsrechtlichen Verankerung der Unionsorgane in der Unionsrechtsordnung 2. Zweiseitigkeit der rechtstechnischen Konstruktion der Organinanspruchnahme a) Äquivalenz zur zweiseitigen Rechtstechnik der Inanspruchnahme der Unionsorgane durch Unionsabkommen b) Völkervertragliche Ebene: Öffnungsklauseln zugunsten der Unionsorgane aa) Grundlegungen: völkervertragliche Öffnungsklauseln als Rücknahme des eigenen Regelungsanspruchs der Mitgliedstaaten bb) Reichweite und Grenzen der Regelungsbefugnis der völkervertraglich kooperierenden Mitgliedstaaten (1) Dispositionsbefugnis ausschließliche der Vertragsparteien hinsichtlich des ,Ob‘ der Organinanspruchnahme (2) Regelungsgehalt der Öffnungsklauseln: Keine Verpflichtungswirkung gegenüber der EU c) Unionsebene: Handeln der Unionsorgane mit unionsexterner Rechtswirkung aa) Organhandeln auf Grundlage der Unionsrechtsordnung (1) Grundsatz: Wahrnehmung unionsrechtlicher Kompetenzen mit extrakompetenzieller Rechtswirkung (2) Konkretisierung: Die unionsrechtlichen Kompetenznormen bb) Vergleichbare Konstruktionen in Literatur und Rechtsprechung (1) Literatur: Differenzierung zwischen Aufgaben und Kompetenzen (2) Rechtsprechung: Das Beispiel der überschießenden Richtlinienumsetzung und die Rs. Kleinwort-Benson d) Inanspruchnahme des EuGH nach Art. 272, 273 AEUV in Abgrenzung zur primärrechtsgrundlosen Inanspruchnahme von Unionsorganen aa) Verfälschungsverbot als Substitut für die Art. 272, 273 AEUV: Die Frage nach der unionsrechtlichen Kompetenznorm bb) Ratio der Art. 272, 273 AEUV: Sicherung der normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung 3. Zusammenfassung: Rechtstechnik der Inanspruchnahme der Unionsorgane IV. Zusammenfassung: Inanspruchnahme der Unionsorgane durch mitgliedstaatliche internationale Organisationen und die institutionelle Autonomie der Europäischen Union C. Inanspruchnahme der Unionsorgane durch einfache interne Abkommen I. Unvereinbarkeit hergebrachter Rechtsfiguren mit der institutionellen Autonomie der Union: Paralleldiskussion für die EU in ihrer Gestalt prae-Lissabon 1. Keine Organleihe durch die Gesamtheit der Mitgliedstaaten 2. Keine Metamorphose der Unionsorgane zu Vertragsorganen II. Rechtstechnische Konstruktion der Inanspruchnahme der Unionsorgane durch einfache interne Abkommen 1. Gefährdungsmuster hinsichtlich der institutionellen Autonomie der Union 2. Zweiseitige Rechtstechnik als Garantie der institutionellen Autonomie der Union: Völkervertragliche Öffnungsklauseln zugunsten der Unionsorgane 3. Die Problematik der Entscheidungsbefugnisse – Widerspruch zur Rs. Lomé? III. Zusammenfassung Dritter Teil: Die Akzessorietät des Unionsrechts als Spiegelbild der institutionellen Autonomie der Europäischen Union § 8 Akzessorische Rechtswirkung des Unionsrechts im Völkervertragsrecht kraft Inanspruchnahme der Unionsorgane A. Konzeptionelle Grundlagen: Rezeption, Permeabilität und Akzessorietät als Mechanismen der Rechtsdiffusion I. Rezeption II. Permeabilität 1. Permeabilität einer Rechtsordnung 2. Permeabilität völkerrechtlicher Verträge gegenüber dem Unionsrecht a) Permeabilität von Unionsabkommen: Homogenitätsklauseln aa) Judikative Homogenitätsklauseln bb) Legislative Homogenitätsklauseln b) Permeabilität interner Abkommen: Kohärenzklauseln c) Rezeption oder Permeabilität? Das Austrittsabkommen EU-VK III. Akzessorietät 1. Definition 2. Die Rechtstechnik der Akzessorietät im Einzelnen a) Autonome Öffnung der völkervertraglichen Aufnahmerechtsordnung: organbezogene Permeabilität b) Heteronomes Einfließen des geronnenen Organisationsrechts der Herkunftsrechtsordnung: Rechtsfolgen der institutionellen Autonomie der EU aa) Umfang und Gehalt des Organisationsrechts bb) Statische und dynamische Öffnung: Das Organhandeln cc) Abweichungsmöglichkeiten der Aufnahmerechtsordnung? 3. Der Mechanismus der Akzessorietät als Bindeglied zwischen institutioneller Autonomie und Rechtsdiffusion B. Akzessorietät des Unionsrechts und die völkervertragliche Inanspruchnahme der Unionsorgane: Das Spiegelbild der institutionellen Autonomie der Europäischen Union I. Die Akzessorietät als Begründung einer umfassenden Unionsrechtsbindung der Unionsorgane im Rahmen ihrer völkervertraglichen Inanspruchnahme 1. Akzessorietät als Erklärungsmodell a) Akzessorietät als Folge der institutionellen Autonomie der Union b) Anwendungsbereich der Akzessorietät: insbesondere Assoziierungsabkommen 2. Anwendbares Unionsrecht a) Grundsatz: Akzessorietät des Unionsrechts in einem umfassenden Sinn b) Insbesondere: Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta c) Begrenzung der Reichweite der Unionsrechtsbindung durch Art. 13 Abs. 3 UAbs. 2 ESM-V, Art. 7 Abs. 2 UAbs 2 VO (EU) 472/2013? 3. Zusammenfassung II. Reichweite der Unionsrechtswirkung I: Rechtliche Trennung zwischen dem Handeln der Unionsorgane und völkervertraglichen Rechtsakten 1. Rs. Ledra Advertising: unionsrechtliche Verhaltenspflichten der Kommission mit bloßer mittelbar-faktischer Wirkung auf das ESM-Sekundärrecht 2. Generalisierbarkeit der Grundsätze der Rs. Ledra Advertising a) Generalisierbarkeit der auf das Unionsorganhandeln beschränkten Akzessorietät des Unionsrechts b) Insbesondere: Das extraunionale Handeln der EZB c) Insbesondere: Das extraunionale Handeln des EuGH 3. Zusammenfassung III. Reichweite der Unionsrechtswirkung II: Haftung nach Art. 340 Abs. 2 AEUV 1. Haftung der EU für unionsrechtswidriges Verhalten ihrer Organe im extraunionalen Raum als Garantie der institutionellen Autonomie 2. Die Rs. Ledra Advertising und die Dogmatik des Art. 340 Abs. 2 AEUV a) Unionsexternes Handeln der Unionsorgane als Amtstätigkeit b) Haftung für bloße Verhaltenspflichtverletzung: Abgrenzung zu Art. 263 AEUV c) Haftung für Überwachungspflichtverletzungen d) Haftungskonkurrenz im Mehrpersonenverhältnis: Die Rechtsprechungslinie zur AKP-Assoziierung 3. Zusammenfassung C. Zusammenfassung: Akzessorietät als Vermittler zwischen Autonomie und der Auflösung rechtlicher Grenzen Zusammenfassung der Arbeit in Thesen Verzeichnis unveröffentlichter Dokumente Literaturverzeichnis Register