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ویرایش:
نویسندگان: Benno Putzer
سری:
ISBN (شابک) : 3161623932, 9783161623936
ناشر: Mohr Siebeck
سال نشر: 2023
تعداد صفحات: 289
زبان: German
فرمت فایل : PDF (درصورت درخواست کاربر به PDF، EPUB یا AZW3 تبدیل می شود)
حجم فایل: 2 مگابایت
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توجه داشته باشید کتاب دعاوی حقوقی رقبا و ثبات دفتر: در عین حال سهمی در تعیین اصول سنتی خدمات مدنی حرفه ای (نسخه آلمانی) نسخه زبان اصلی می باشد و کتاب ترجمه شده به فارسی نمی باشد. وبسایت اینترنشنال لایبرری ارائه دهنده کتاب های زبان اصلی می باشد و هیچ گونه کتاب ترجمه شده یا نوشته شده به فارسی را ارائه نمی دهد.
Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Einführung A. Problemaufriss I. Die Ausgangslage II. Begriffliches zum sogenannten Grundsatz der Ämterstabilität B. Ziele und Aufbau der Arbeit Teil 1: Konkurrenz als Rechtsproblem A. Begriffliche Klarstellungen und Abgrenzungen I. Konkurrenz und Konkurrentenklagen II. Beschränkung auf verwaltungsrechtliche Konkurrenzsituationen im engeren Sinne B. Das grundsätzliche Rechtsschutzkonzept in verwaltungsrechtlichen Konkurrenzsituationen I. Klagebegehren und Klagearten II. Kombinationslehre III. Gegenauffassung IV. Zusammenfassung zum gegenwärtigen Stand des grundsätzlichen Rechtsschutzkonzepts C. Die Besonderheiten dienstrechtlicher Konkurrentenklagen gegenüber dem grundsätzlichen Rechtsschutzkonzept I. Entwicklung und gegenwärtiger Stand der dienstrechtlichen Sonderdogmatik 1. Ausgangspunkt: Relevanz der Verpflichtungsklage a) Grundsätzliche Möglichkeit der Verpflichtungsklage b) Besonderheit: Erfolglosigkeit der Verpflichtungsklage bei Ernennung des Konkurrenten 2. Unterschied in Bezug auf die Möglichkeit einer Anfechtungsklage a) Grundsätzliche Ablehnung der Anfechtungsklagemöglichkeit b) Begründungen 3. Bedeutung des Eilrechtsschutzes a) Grundlegendes b) Folgen dieser Bedeutung des Eilrechtsschutzes aa) Informations- und Wartepflichten bb) Erforderlichkeit umfassender Prüfung cc) Bereichsspezifischer Bedeutungsverlust des BVerwG 4. Ausnahmen bei Vereitelung des vorbeugenden Rechtsschutzes 5. Begriffliches II. Anwendungsfälle der dienstrechtlichen Sonderdogmatik D. Zusammenfassung Teil 2: Die Bedeutung der Ernennung für die Erfolgsaussichten der Verpflichtungsklage des unterlegenen Konkurrenten A. Unstatthaftigkeitsthese B. Erledigungsthese I. Keine Erfolglosigkeit wegen Erledigung der Ablehnungsentscheidung bzw. des ablehnenden Verwaltungsaktes II. Keine Erfolglosigkeit wegen Erledigung des Verwaltungsverfahrens III. Keine Erfolglosigkeit wegen Erledigung des Rechtsstreits (in der Hauptsache) IV. Keine Erfolglosigkeit wegen Erledigung der Hauptsache 1. Vorliegen einer Hauptsacheerledigung 2. Nutzwert der Erkenntnis V. Zwischenfazit zur Erledigungsthese C. Unmöglichkeitsthese D. Entfallen des verfolgten Anspruchs I. Untergang des derivativen Bewerbungsverfahrensanspruchs durch (rechtswidrige) Vergabe des Amtes II. Art der Erfolglosigkeit der Klage E. Zwischenergebnis Teil 3: Die mangelnde Überzeugungskraft der zur Stützung des sogenannten Grundsatzes der Ämterstabilität vertretenen Ansätze A. Zur Bedeutung der begrenzten Rücknahmemöglichkeiten des einfachen Dienstrechts I. Die begründungsaktsbezogenen Fehlerfolgenregime des öffentlichen Dienstrechts 1. Mögliche Folgen fehlerhafter Ernennungen im Beamten- und Richterdienstrecht a) Nichternennungen b) Fehlerhafte Ernennungen aa) Nichtige Ernennungen bb) Rücknehmbare Ernennungen (1) Fälle obligatorischer Rücknahme (2) Fälle fakultativer Rücknahme 2. Besonderheiten in Bezug auf Soldaten und Notare II. Die Bedeutung dieser Regelungsregime für Verwaltungsverfahren 1. Verdrängung der allgemeinen Bestimmungen zu Nichtigkeit, Widerruf und Rücknahme 2. Zur Frage nach der Anwendbarkeit des § 50 VwVfG 3. Zusammenfassung III. Die Bedeutung des Numerus clausus behördlicher Aufhebungstatbestände für gerichtliche Verfahren in Konkurrentenstreitigkeiten 1. Die Bedeutung des Numerus clausus für unechte Konkurrentenklagen 2. Die Bedeutung des Numerus clausus für echte Konkurrentenklagen a) Beurteilung auf Grundlage des sogenannten Anspruchsmodells aa) Prämissen dieser Lehre (1) Eingeschränkte Bedeutung des § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO (2) Der materielle Aufhebungsanspruch (a) Grundlegendes (b) Voraussetzungen bb) Anwendung dieser Lehre auf die echte Konkurrentenklage (1) Rechtliche Unmöglichkeit der Erfüllung des Aufhebungsanspruchs? (a) Primat des rechtlichen Müssens (b) Primat des rechtlichen Dürfens (c) Stellungnahme (2) Unzulässigkeit oder Unbegründetheit? (a) Vermeintliches Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses (aa) Differenzierung zwischen Nutzlosigkeit und Aussichtslosigkeit der Klage (bb) Keine Nutzlosigkeit der echten Konkurrentenklage (cc) Beschränkte Relevanz der Frage der Aussichtslosigkeit für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses (b) Keine Unzulässigkeit wegen fehlender Klagebefugnis (c) Unbegründetheit echter Konkurrentenklagen auf Grundlage des Anspruchsmodells cc) Zwischenergebnis b) Beurteilung auf Grundlage eines wortlautbasierten Verständnisses der Anfechtungsklage aa) Keine Relevanz als Prüfungsmaßstab bb) Keine Bestimmung eines von § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO abweichenden Prüfungsmaßstabes (1) Vorbemerkung: Die prinzipielle Möglichkeit der Bestimmung eines abweichenden Prüfungsmaßstabes (2) Grammatikalische Auslegung (3) Systematische Auslegung (a) Bedeutung entsprechender Regelungen hinsichtlich anderer Konstellationen (aa) Gegenüberstellung mit §§ 46 und 75 Abs. 1a VwVfG (bb) Gegenüberstellung mit § 168 Abs. 2 S. 1 GWB (b) Unanwendbarkeit des (Rechtsgedankens des) § 50 VwVfG (c) Vergleich zu § 48 Abs. 2 VwVfG (d) Zwischenergebnis zur systematischen Auslegung (4) Historisch-genetische Auslegung (a) Erstmalige Kodifikation im Deutschen Beamtengesetz von 1937 (b) Die beamtenrechtlichen Kodifikationen der 1950er-Jahre (aa) Die §§ 11 f. BBG und §§ 8 f. BRRG (bb) Zur (früheren) Bedeutung des § 59 BRRG a. F (c) Aktuelle Regelungen: BBG 2009 und BeamtStG 2008 (d) Zwischenergebnis zur historisch-genetischen Auslegung (5) Teleologische Auslegung (6) Zwischenergebnis zur Frage der abweichenden Bestimmung des Prüfungsumfangs cc) Zusammenfassung c) Anspruchsmodell versus wortlautbasiertes Verständnis aa) Überblick über das Meinungsbild (1) Meinungsbild in der Literatur (2) Positionierungen der Rechtsprechung (a) Positionierungen des BVerwG (aa) Vermeintliche Positionierung des BVerwG im Sinne des Anspruchsmodells (bb) Differenzierung zwischen behördlichen und gerichtlichen Befugnissen (b) Ausgewählte Instanzrechtsprechung (aa) Entscheidung des OVG Münster zum kommunalrechtlichen Vertretungsverbot (bb) Rechtsprechung des OVG Münster zu beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen (cc) Rechtsprechung zu § 102b GüKG a. F (c) Zusammenfassung bb) Die Vorzugswürdigkeit des wortlautbasierten Verständnisses (1) Vorbemerkung (2) Bedeutung des materiellen Aufhebungsanspruchs für die Begründetheit der Anfechtungsklage (a) Wortlaut als Ausgangspunkt der Auslegung (b) Historie und Genese (c) Keine teleologische Erforderlichkeit des Anspruchsmodells (aa) Maßgebliche Bedeutung des materiellen Rechts für die Begründetheit der Anfechtungsklage auch auf Grundlage des wortlautbasierten Verständnisses (bb) Zu Divergenzen zwischen behördlichen und gerichtlichen Aufhebungsmöglichkeiten (d) Unabhängigkeit der Anfechtungsklage von Bestehen bzw. Durchsetzbarkeit eines Aufhebungsanspruchs als verfassungsrechtliches Gebot (3) Ergebnis IV. Zwischenergebnis B. Zur Bedeutung des Art. 33 Abs. 5 GG und der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums I. Vorbemerkungen 1. Zum Verhältnis zwischen einfachgesetzlich fundierten und auf Art. 33 Abs. 5 GG gestützten Begründungsmustern 2. Zur beschränkten Reichweite sämtlicher auf Art. 33 Abs. 5 GG beruhender Argumente a) Personeller Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG aa) Semantische Argumentation bb) Systematik (1) Zusammenhang zum öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis im Sinne von Art. 33 Abs. 4 GG (2) Missachtung der Systematik: Isolierte Begriffsverständnisse (3) Unterschiedliche Teilmengen eines einheitlich verstandenen öffentlichen Dienstes (a) Grundsätzliche Beschränkung auf Beamte (b) Einbeziehung der Richter b) Verbleibender Anwendungsbereich für einen auf Art. 33 Abs. 5 GG gestützten Grundsatz der Ämterstabilität II. Fundamentalität und Traditionalität als Anforderungen an hergebrachte Grundsätze im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG 1. Fundamentalität a) Grundsatzcharakter b) Berufsbeamtentum als Bezugsgegenstand aa) Differenzierung zwischen Beamtentum und Beamtenrecht bb) Das maßgebliche Bild des Beamtentums (1) Die Bestimmung der geschützten Einrichtung als Methodenfrage (2) Relevanz des Werturteils des Verfassungsgebers (3) Kein Widerspruch: Die subjektivrechtliche Dimension (4) Zusammenfassung zum maßgeblichen Bild des Berufsbeamtentums c) Zusammenfassung zum Merkmal der Fundamentalität 2. Traditionalität a) Die Perspektivenfrage: dynamisches oder statisches Traditionalitätsverständnis? aa) Dynamisches Traditionalitätsverständnis bb) Statisches Traditionalitätsverständnis cc) Das Spannungsfeld zwischen Entwicklungsoffenheit und Einrichtungsgarantie (1) Wider den Einwand der Versteinerung (2) Beschränkung des Gesetzgebers als Zweck der Einrichtungsgarantie (3) Versteinerungsgefahr auf Grundlage eines dynamischen Verständnisses (4) Entstehung neuer Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht ausgeschlossen dd) Zwischenfazit zur Perspektivenfrage b) Das Zeitmoment: Zur Bestimmung des „längeren traditionsbildenden Zeitraumes“ aa) Die grundsätzliche Bedeutung der Geltungszeit der Weimarer Reichsverfassung bb) Zum Verhältnis von Lage und Dauer des maßgeblichen Zeitraumes (1) Mögliche Verständnisse (2) Anerkennung während der gesamten Geltungszeit der WRV nicht erforderlich cc) Lage des traditionsbildenden Zeitraumes (1) Fixpunkte: Geltungszeit der Weimarer Reichsverfassung und Inkrafttreten des Grundgesetzes (2) Insbesondere: Das Ende der Geltungszeit der Weimarer Reichsverfassung (a) In Betracht kommende Zeitpunkte (b) Unmöglich- und Entbehrlichkeit einer taggenauen Abgrenzung dd) Dauer des traditionsbildenden Zeitraumes (1) Unbestimmtheit der Schlüsselbegriffe (2) Zur Bedeutung der Geltungsdauer der WRV (3) Zur Übertragbarkeit der für die Entstehung von Gewohnheitsrecht Anwendung findenden Maßstäbe (4) Versuch einer annähernden Konkretisierung (a) Die Obergrenze des Mindestzeitraumes (b) Die eingeschränkte Bedeutung dieser Obergrenze des Mindestzeitraumes (5) Zusammenfassung zur Dauer des traditionsbildenden Zeitraumes ee) Zusammenfassung zum Zeitmoment der Traditionalität c) Das Umstandsmoment: Zur Wahrung und Anerkennung eines Grundsatzes „als verbindlich“ aa) Gesetzlich positivierte Grundsätze (1) Keine Beschränkung auf verfassungsrechtlich positivierte Grundsätze (a) Zweifel an der Existenz dieser Ansicht (b) Zur inhaltlichen Überzeugungskraft eines solchen Verständnisses (2) Keine Beschränkung auf durch förmliches Parlamentsgesetz positivierte Grundsätze (3) Zwischenfazit bb) Anerkennung und Wahrung jenseits gesetzlicher Regelungen (1) Grundsätzliches (2) Anerkennung in der Rechtsprechung (a) Beschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten im maßgeblichen Zeitraum (b) Konsens als Hinderungsgrund für gerichtliche Entscheidungen (c) Zwischenfazit zur Bedeutung der Rechtsprechung (3) Andere Formen faktischer Anerkennung (a) Literatur (b) Verwaltungspraxis (aa) Ermittlung von Verwaltungspraxis aus der Literatur (bb) Bedeutung des DBG von 1937 für die Ermittlung früherer Verwaltungspraxis (4) Zwischenfazit zur außergesetzlichen Anerkennung: Erforderlichkeit einer „herrschenden Meinung“ cc) Zwischenfazit zum Umstandsmoment der Traditionalität 3. Conclusio zum Maßstäbeteil a) Fundamentalität b) Traditionalität c) Zusammenfassung III. Der Grundsatz der Ämterstabilität als hergebrachter Grundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG? 1. Der Mangel an Fundamentalität a) Die mangelnde Abstraktionshöhe b) Die mangelnde Bedeutung für die Institution 2. Der Mangel an Traditionalität a) Bestandsaufnahme aa) Prozessuale Situation bb) Materiell-rechtliche Situation cc) Zusammenfassung b) Die Notwendigkeit der Differenzierung zwischen der fehlenden Traditionalität der Konkurrentenklagemöglichkeit und der (vermeintlichen) Traditionalität des Ausschlusses derselben 3. Zwischenfazit IV. Der Grundsatz der Ämterstabilität als Ausprägung eines anderen hergebrachten Grundsatzes? 1. Zur Abgrenzung hergebrachter Grundsätze a) Uneinheitliche und unklare Begriffsverwendung b) Gewinnung abstrakter Grundsätze aus Detailregelungen c) Zusammenfassung 2. Lebenszeitprinzip im weiten Sinne a) Der Lebenszeitbeamte als Regeltypus b) Eingeschränkte Möglichkeiten der Aufhebung bzw. Beendigung eines Beamtenverhältnisses aa) Auswertung des historischen Befundes (1) Nachträgliche Beendigung (a) Materielle Voraussetzungen (b) Formelle Voraussetzungen (2) Nichtig- bzw. Vernichtbarkeit des Begründungsaktes (a) Vorbemerkung zur (fehlenden) Relevanz des § 32 DBG (b) Die herrschende Anfechtbarkeitslehre (c) Mindermeinungen (3) Zusammenfassung bb) Teleologisch-wertende Betrachtung im Lichte des Fundamentalitätserfordernisses (1) Primärprinzip: Schutz von Unabhängigkeit und Neutralität (2) Keine Gefährdung des Primärprinzips durch Möglichkeit der Konkurrentenklage cc) Zwischenfazit 3. Personalhoheit des Dienstherrn a) Der hergebrachte Grundsatz dienstherrlicher Personalhoheit b) Beschränkung der Personalgewalt durch Art. 33 Abs. 2 GG c) Zusammenfassung 4. Zwischenfazit: Der sogenannte Grundsatz der Ämterstabilität unterliegt nicht dem Schutz hergebrachter Grundsätze nach Art. 33 Abs. 5 GG V. Zudem: Eingeschränkte Bedeutung der „hergebrachten Grundsätze“ für fachgerichtliche Entscheidungen 1. Zum Verhältnis zwischen Art. 33 Abs. 5 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums a) Problemaufriss aa) Ausdrückliche Gleichsetzung von Art. 33 Abs. 5 GG und hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bb) Implizite Gleichsetzung von Art. 33 Abs. 5 GG und hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (1) Exkurs: Zeitliche Geltung von Verfassungsbestimmungen und „derogative Kraft“ derselben (2) Die Frage nach der „derogativen Kraft“ des Art 33 Abs. 5 GG b) Zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Art. 33 Abs 5 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aa) Grundlegende Qualifizierung des Art. 33 Abs. 5 GG als Regelungsauftrag bb) Die Bindung der verschiedenen Teilstaatsgewalten an Art. 33 Abs. 5 GG bzw. die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auf Grundlage dieser Differenzierung (1) Die Bindung an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (a) Gebundene Organe (b) Qualität dieser Bindung (2) Die Bindung an Art. 33 Abs. 5 GG c) Dogmatische Begründung dieser Differenzierung aa) Semantik und Regelungstechnik (1) Negativer Gehalt: Wie die Vorschrift nicht formuliert ist (2) Positiver Gehalt: Wie die Vorschrift formuliert ist (a) Einzelbegriffe (b) Gesamtbetrachtung (c) Abstraktionslevel der zu berücksichtigenden Grundsätze bb) Genese (1) Entstehung der ursprünglichen Fassung des Art. 33 Abs. 5 GG (2) Ergänzung der Fortentwicklungsklausel im Jahre 2006 cc) Systematik (1) Art. 3 Abs. 2 (S. 1) GG (a) Heutige Rechtslage (b) Ursprüngliche Beschränkung des Art. 3 Abs. 2 GG durch Art. 117 Abs. 1 GG (c) Keine Übertragbarkeit auf Art. 33 Abs. 5 GG (2) Art. 6 Abs. 5 GG (a) Ursprünglich eingeschränkte Bedeutung der Vorschrift (b) Aufwertung durch das BVerfG (c) Keine Übertragbarkeit auf Art. 33 Abs. 5 GG dd) Teleologie (1) Grundsatz funktionsadäquater Aufgabenzuordnung (2) Folgenbetrachtung (a) Das Argument des unverbindlichen Programmsatzes (b) Vermeintliche Gefahr der Unterminierung d) Zwischenfazit zum Verhältnis zwischen Art. 33 Abs. 5 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums 2. Der Anwendungsvorrang des einfachen Rechts a) Grundlagen des Anwendungsvorrangs b) Bedeutung des Verfassungsrechts in unterschiedlichen Konstellationen aa) Fehlen bzw. Schweigen des einfachen Rechts (1) Erforderlichkeit echten Schweigens (2) Vorbehalt des Gesetzes bb) Existenz einfachen Rechts (1) Eindeutig verfassungsgemäßes bzw. verfassungswidriges Recht (2) Sowohl verfassungskonform als auch verfassungswidrig auslegbares Recht c) Auswirkungen des Anwendungsvorrangs des einfachen Rechts auf die Konstellation der echten Konkurrentenklage aa) Keine unmittelbare Bedeutung der hergebrachten Grundsätze bb) Höchstens mittelbare Bedeutung der hergebrachten Grundsätze (1) Ausgangslage (2) Grenze der Auslegbarkeit (3) Anwendung auf den Fall der echten Konkurrentenklage 3. Zwischenergebnis VI. Zwischenergebnis C. Zur Bedeutung des Vertrauensschutzgedankens I. Grundlagen des Vertrauensschutzes 1. Herleitung 2. Voraussetzungen 3. Rechtsfolge II. Relevanz des Vertrauensschutzgedankens für die Konstellation der echten Konkurrentenklage 1. Vertrauen in den Bestand der Ernennung 2. Vertrauen in die Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechungslinie III. Zwischenergebnis D. Zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes I. (Verfassungs-)Rechtliche Fundierung des Interesses an der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes II. Die Bedeutung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung für die Entscheidung über (echte) Konkurrentenklagen 1. Nur potentielle Bedeutung als verfassungsimmanente Schranke des Art. 33 Abs. 2 GG 2. Höchstens mittelbare Bedeutung III. Zwischenergebnis E. Zur Bedeutung haushaltsrechtlicher Vorschriften I. Die Bedeutung des Haushaltsrechts für unechte Konkurrentenklagen II. Die Bedeutung des Haushaltsrechts für die echte Konkurrentenklage III. Zwischenergebnis F. Fazit zu den verschiedenen vertretenen Begründungsansätzen I. Beschränkte Herleitbarkeit des sogenannten Grundsatzes der Ämterstabilität II. Pragmatische Überlegungen als tatsächlicher Grund? 1. Offene Folgenabwägungen in der Literatur 2. Historische Entwicklung: Wechselnde Begründungen III. Zwischenergebnis Teil 4: Rechtsschutzkonzept auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse A. Grundkonzeption I. Zur echten Konkurrentenklage 1. Zulässigkeit der echten Konkurrentenklage 2. Notwendigkeit der Beiladung des Ernannten 3. Begründetheit der echten Konkurrentenklage 4. Wirkung der Klageerhebung 5. Entscheidungsausspruch und -wirkung II. Zur unechten Konkurrentenklage III. Zur schwindenden Bedeutung des Eilrechtsschutzes B. Die praktische Schwäche dieser Konzeption und die Möglichkeit ihrer Überwindung I. Die Unsicherheit über den Bestand der Ernennung als Schwäche dieses Rechtsschutzkonzepts II. Abhilfe durch verwaltungsaktförmige Konkurrentenmitteilung 1. Die auf Grundlage der Lehre vom Grundsatz der Ämterstabilität praktizierte Konkurrentenmitteilung 2. Mögliche Bedeutung einer verwaltungsaktförmigen Konkurrentenmitteilung a) Bindende Eignungsfeststellung durch einen der Ernennung vorausgehenden Verwaltungsakt b) Grundlegendes zu mehrstufigen Verwaltungsverfahren und Vorbescheiden aa) Mehrstufige Verwaltungsverfahren im Allgemeinen bb) Die verfahrensstufende Wirkung des Vorbescheides im Besonderen c) Anwendung dieser Grundsätze auf die Situation der sogenannten Konkurrentenmitteilung 3. Keine pauschale Qualifizierbarkeit der Konkurrentenmitteilung als Verwaltungsakt a) Maßstäbe b) Auslegung der Konkurrentenmitteilung aa) Vorbemerkung zur Notwendigkeit der Trennung zwischen den verschiedenen mitgeteilten Informationen (1) Allgemeines zum Verhältnis zwischen dem Verwaltungsakt und seiner Verkörperung (2) Die Aussagegehalte der sogenannten Konkurrentenmitteilung bb) Unerheblichkeit der behördlichen Willensbildung cc) Irrelevanz der Rechtsverletzung dd) Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizontes (1) Inhalt der sogenannten Konkurrentenmitteilung (2) Gestaltung und äußere Form der sogenannten Konkurrentenmitteilung c) Zwischenergebnis 4. Möglichkeit des besteignungsfeststellenden Vorbescheides a) Gestaltung und Inhalt aa) Bezeichnung bb) Tenor cc) Begründung dd) Rechtsbehelfsbelehrung ee) Zusammenfassung zu Gestaltung und Inhalt eines besteignungsfeststellenden Vorbescheides b) Befugnis zum Erlass eines derartigen Verwaltungsaktes aa) Vorbemerkung bb) Erforderlichkeit der gesetzlichen Ermächtigung cc) Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungen zum Erlass feststellender Verwaltungsakte dd) Anwendung dieser Maßstäbe auf die Konstellation des besteignungsfeststellenden Vorbescheides c) Zwischenergebnis 5. Auswirkung eines solchen Vorbescheides auf das Rechtsschutzkonzept C. Zusammenfassung zum Rechtsschutzkonzept Zusammenfassung der Thesen Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis