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دانلود کتاب Deaktivierung von Implantaten am Lebensende: Eine Einordnung in die Kategorien des Behandlungsabbruchs und der Tötung auf Verlangen am Beispiel von Herzschrittmacher und ICD

دانلود کتاب غیرفعال سازی ایمپلنت ها در پایان عمر: طبقه بندی به دسته های خاتمه درمان و مرگ در صورت درخواست با استفاده از مثال ضربان سازها و ICD ها

Deaktivierung von Implantaten am Lebensende: Eine Einordnung in die Kategorien des Behandlungsabbruchs und der Tötung auf Verlangen am Beispiel von Herzschrittmacher und ICD

مشخصات کتاب

Deaktivierung von Implantaten am Lebensende: Eine Einordnung in die Kategorien des Behandlungsabbruchs und der Tötung auf Verlangen am Beispiel von Herzschrittmacher und ICD

ویرایش:  
نویسندگان:   
سری: MGR 
ISBN (شابک) : 3161627059, 9783161627057 
ناشر: Mohr Siebeck 
سال نشر: 2024 
تعداد صفحات: 347 
زبان: German 
فرمت فایل : PDF (درصورت درخواست کاربر به PDF، EPUB یا AZW3 تبدیل می شود) 
حجم فایل: 3 مگابایت 

قیمت کتاب (تومان) : 88,000



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توجه داشته باشید کتاب غیرفعال سازی ایمپلنت ها در پایان عمر: طبقه بندی به دسته های خاتمه درمان و مرگ در صورت درخواست با استفاده از مثال ضربان سازها و ICD ها نسخه زبان اصلی می باشد و کتاب ترجمه شده به فارسی نمی باشد. وبسایت اینترنشنال لایبرری ارائه دهنده کتاب های زبان اصلی می باشد و هیچ گونه کتاب ترجمه شده یا نوشته شده به فارسی را ارائه نمی دهد.


توضیحاتی درمورد کتاب به خارجی



فهرست مطالب

Cover
Titel
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Kapitel 1: Untersuchungsgegenstand und Gang der Untersuchung
	A. Einführung und Problemaufriss
	B. Medizinische Relevanz der juristischen Fragestellung
	C. Zentrale Fragestellungen und Gang der Untersuchung
Kapitel 2: Rechtslage zum willensgemäßen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen durch den Arzt und ihre dogmatischen Grundlagen
	A. Grundlagen des Strafrechts zur Sterbehilfe
		I. Verfassungsrechtlicher Rahmen des Strafrechts zur Sterbehilfe
		II. Zulässige Formen der Sterbehilfe in Abgrenzung zur strafbaren Tötung
		III. Normzweck des § 216 StGB im Lichte des Verfassungsrechts
			1. Überblick über die vertretenen Normzweckbegründungen
			2. Stellungnahme: § 216 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt
		IV. Zusammenfassende Bewertung
	B. Zentrale Linien der Rechtsentwicklung zum aktiven Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen durch den Arzt
		I. Schrifttum vor dem BGH-Urteil von 2010
			1. Strafloses Unterlassen
			2. Strafloses Tun
			3. Unerheblichkeit der Differenzierung zwischen Tun und Unterlassen
			4. Strafbarkeit
			5. Zusammenfassende Bewertung
		II. Strafgerichtliche Rechtsprechung vor dem BGH-Urteil von 2010
			1. Urteil des LG Ravensburg 1986
				a) Entscheidung
				b) Bewertung der Entscheidung
			2. BGH-Urteil im Kemptener Fall 1994
				a) Entscheidung
				b) Bewertung der Entscheidung
			3. Zusammenfassende Bewertung
		III. BGH-Rechtsprechung von 2010 – der Fall Putz und die rechtliche Kategorie des Behandlungsabbruchs
	C. Rezeption der BGH-Rechtsprechung von 2010 im rechtswissenschaftlichen Schrifttum
		I. Bewertung der Einwilligungslösung des BGH
			1. Zustimmung zur Einwilligungslösung des BGH
			2. Kritik an der Einwilligungslösung des BGH
				a) Begriff des Behandlungsabbruchs
				b) Rechtfertigung durch (mutmaßliche) Einwilligung
				c) Aufgabe der Differenzierung zwischen Tun und Unterlassen
				d) Ausführungen zum Verhältnis von Straf- und Betreuungsrecht
				e) Abwägung des BGH
				f) Unterbliebene Berücksichtigung der fehlenden medizinischen Indikation
			3. Stellungnahme zur Kritik an der Einwilligungslösung des BGH
				a) Begriff des Behandlungsabbruchs
				b) Rechtfertigung durch (mutmaßliche) Einwilligung
				c) Aufgabe der Differenzierung zwischen Tun und Unterlassen
				d) Ausführungen zum Verhältnis von Straf- und Betreuungsrecht
				e) Abwägung des BGH
				f) Unterbliebene Berücksichtigung der fehlenden medizinischen Indikation
			4. Zusammenfassende Bewertung der Einwilligungslösung des BGH
		II. Alternative normative Begründungen der Straffreiheit von Behandlungsabbrüchen im Schrifttum nach dem Urteil von 2010
			1. Behandlungsabbruch als Tatbestandsausschluss
				a) Teleologische Reduktion
				b) Ausschluss der objektiven Zurechnung des Erfolges
				c) Wegfall der Garantenpflicht
				d) Enger Kausalitätsbegriff und rechtliche Zuweisung des rettenden Kausalverlaufs zum Patienten
			2. Behandlungsabbruch als Rechtswidrigkeitsausschluss
				a) Nothilfe, § 32 StGB
				b) Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
				c) Selbstbestimmungsrecht als Rechtfertigungsgrund
		III. Stellungnahme: Zur Straffreiheit des Abbruchs lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen und ihrer rechtsdogmatischen Begründung
			1. Herleitung der Straflosigkeit willensgemäßer Behandlungsabbrüche am Maßstab der §§ 212, 216 StGB
				a) Ausschluss einer objektiv zurechenbaren Tötung
					aa) Gesetzesübergreifende systematische Normauslegung
					bb) Verfassungskonforme Normauslegung
					cc) Wahrung der Grenzen der Normauslegung
						(1) Vereinbarkeit mit der prinzipiellen Zielsetzung der Norm
						(2) Keine Überschreitung der Wortlautgrenze
					dd) Vorzüge der Lösung über die objektive Zurechnungslehre in Anknüpfung an eine Normauslegung
					ee) Berücksichtigung möglicher Einwände gegen eine Lösung über die objektive Zurechnungslehre
						(1) Unbestimmtheit der objektiven Zurechnungslehre
						(2) Überflüssigkeit der objektiven Zurechnungslehre
						(3) Fehlverortung des Lösungsvorschlags auf Tatbestandsebene
						(4) Zusammenfassende Bewertung
				b) Kriterien für die Straffreiheit eines Behandlungsabbruchs
			2. Stellungnahme zu den alternativen normativen Begründungvorschlägen nach dem BGH-Urteil von 2010
				a) Stellungnahme zu sonstigen Tatbestandslösungen
				b) Stellungnahme zu den Rechtfertigungslösungen
			3. Zusammenfassende Bewertung
Kapitel 3: Abgrenzungsproblem bei der strafrechtlichen Bewertung der Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
	A. Medizinisch-technischer Hintergrund der Versorgung mit Herzschrittmachern und ICD und Folgen für die strafrechtliche Bewertung
		I. Herzschrittmacher- und ICD-Typen
		II. Indikation und medizinisch-technische Funktionsweise
			1. Herzschrittmacher
			2. ICD
			3. Zusammenfassende Bewertung
		III. Gründe für eine Deaktivierung am Lebensende
			1. Herzschrittmacher
				a) Deaktivierung bei vitaler Schrittmacherabhängigkeit
				b) Deaktivierung bei fehlender vitaler Schrittmacherabhängigkeit
				c) Zusammenfassende Bewertung
			2. ICD
		IV. Deaktivierung der Geräte aus medizinisch-technischer Sicht
			1. Herzschrittmacher
			2. ICD
		V. Fallkonstellationen mit resultierendem Abgrenzungsbedarf zwischen §§ 212, 216 StGB und zulässigem Behandlungsabbruch
			1. Herzschrittmacher
				a) Vitale Schrittmacherabhängigkeit
				b) Fehlende vitale Schrittmacherabhängigkeit
			2. ICD
				a) Eintritt einer tödlichen tachykarden Herzrhythmusstörung
				b) Ausbleiben einer tödlichen tachykarden Herzrhythmusstörung
				c) Palliative ICD-Deaktivierung – Straflose Maßnahme der indirekten aktiven Sterbehilfe?
		VI. Zusammenfassende Bewertung
	B. Lebensverkürzende Deaktivierungen von Herzschrittmachern und ICD in der strafrechtlichen Bewertung
		I. Abgrenzungsproblem bei der Anwendung der BGHRechtsprechung
			1. Schwierigkeiten bei der Einordnung von Herzschrittmachern und ICD in die Kategorie des medizinischen Behandlungsmittels
				a) Besonderheiten der Versorgung mit Herzschrittmachern und ICD
				b) Rechtswissenschaftlicher Forschungsstand zur Anwendung der BGH-Rechtsprechung auf die Deaktivierung von Herzschrittmachern
			2. Bisherige rechtliche Ausdifferenzierung des Behandlungsbegriffs
		II. Abgrenzungsproblem der BGH-Rechtsprechung – Anlass für die Rückkehr zu einer Bewertung auf Grundlage der Unterlassungsdogmatik?
			1. Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD als strafloses Unterlassen der Weiterbehandlung?
				a) Einordnung der Deaktivierung als „Unterlassen durch Tun“
				b) Einordnung der Deaktivierung als reines Unterlassen
			2. Strafbarkeit der Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD auf Grundlage eines engen Kausalitätsbegriffs und der rechtlichen Zuweisung des rettenden Kausalverlaufs zum Patienten?
			3. Zusammenfassende Bewertung
Kapitel 4: Lösungsansätze für das aufgedeckte Abgrenzungsproblem zwischen Behandlungsmittel und Körperbestandteil
	A. Methodische Vorbemerkung: Rechtliche und medizin-ethische Lösungsansätze
	B. Lösungsansätze aus der rechtlichen sowie der medizin-ethischen Literatur und ihre Übertragung in das deutsche Strafrecht
		I. Bewertung auf Grundlage der Belegenheit der Versorgungsmaßnahme
		II. Bewertung auf Grundlage sachenrechtlich orientierter Kriterien
			1. Abhängigkeit der Rechtsnatur von der Art der Verbindung
				a) Wesentlicher Bestandteil des Körpers
				b) Feste Verbindung mit dem Körper
				c) Verbindung mit dem Körper als sog. biofixture
			2. Einheitliche Bewertung der Rechtsnatur von Implantaten als Sachen
		III. Bewertung auf Grundlage der Rolle des Behandlers nach Implantation
			1. Das Kriterium der „ongoing physician agency“
			2. Das Kriterium der Steuerung maschineller Maßnahmen
			3. Zusammenfassende Bewertung
		IV. Bewertung auf Grundlage des Kausalverhältnisses zwischen Deaktivierung und Todeseintritt
		V. Bewertung auf Grundlage der Funktion der Versorgungsmaßnahme
			1. Funktionsorientierte Differenzierung im medizin-ethischen Diskurs
			2. Funktionsorientierte Differenzierung im deutschen Strafrecht
			3. Funktionsorientierte Differenzierung in der amerikanischen Rechtsliteratur
			4. Untersuchung abgewandelter funktionsorientierter Bewertungskriterien
				a) Rein funktioneller Ersatz
				b) Vorschlag de lege lata: Funktioneller und physischer Ersatz
					aa) Mögliche Kriterien
					bb) Anwendung auf die Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
					cc) Anwendung auf die Deaktivierung anderer Implantate
					dd) Konsequenzen für die Bewertung eines Implantats als Sache oder Körperbestandteil
						(1) Konsequenzen zu Lebzeiten des Implantat-Trägers
						(2) Konsequenzen nach dem Tod des Implantat-Trägers
					ee) Kritische Würdigung des vorgeschlagenen Ansatzes
	C. Alternativvorschlag de lege ferenda: Einführung einer neuen Kategorie sog. integraler Geräte
		I. Abstufung der Eingriffsmöglichkeiten zu Deaktivierungszwecken
		II. Ausdifferenzierung einer Kategorie integraler Geräte
			1. Definition integraler Geräte
				a) Aktives Gerät
				b) Teilweise oder vollständige Implantation
				c) Enge Verbindung mit dem Körper
				d) Kein Ersatz einer lebenswichtigen Körperstruktur
			2. Einordnung verbleibender medizinischer Versorgungsmaßnahmen
				a) Versorgungsmaßnahmen als Körperbestandteil
				b) Versorgungsmaßnahmen als Behandlungsmittel
		III. Bewertung der Beendigung unterschiedlicher medizinischer Versorgungsmaßnahmen auf Basis der vorgenannten Grundsätze
		IV. Integration der Kategorie integraler Geräte in das Normengefüge
		V. Verhältnis zu anderen Reformvorschlägen zum Strafrecht der Sterbehilfe
	D. Fazit: Bewertung der Zulässigkeit einer lebensverkürzenden Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
		I. Zulässigkeit de lege lata
		II. Zulässigkeit de lege ferenda
Kapitel 5: Empfehlungen für den praktischen Umgang mit einem Deaktivierungsbedarf de lege lata
	A. Empfehlungen für behandelnde Ärzte
		I. Deaktivierungen von Herzschrittmachern und ICD aus der Perspektive von Berufsrecht und ärztlichen Organisationen
			1. Berufsrechtliche Bewertung
			2. Bewertung durch ärztliche Organisationen
		II. Rechtliche Erwägungen zum Umgang mit der Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
			1. Aufklärung über die Deaktivierungsmöglichkeit
				a) Grundsätzliches zum „Ob“ und „Wann“ der Aufklärung
				b) Nähere Maßgaben zur Aufklärung über eine ICD-Deaktivierung
				c) Nähere Maßgaben zur Aufklärung über eine Herzschrittmacher-Deaktivierung
			2. Umgang mit einer akuten Deaktivierungssituation
			3. Umgang mit einer Verweigerung der Gerätedeaktivierung aus Glaubens- oder Gewissensgründen
	B. Empfehlungen für betroffene Patienten
		I. Regelung in einer Patientenverfügung
		II. Formulierungen zur Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD in einer Patientenverfügung
			1. Formulierung des Deaktivierungswunsches beim ICD
			2. Formulierung des Deaktivierungswunsches beim Herzschrittmacher
			3. Ergänzung durch einen Aufklärungsverzicht
			4. Formulierung bei nicht gewünschter Gerätedeaktivierung
	C. Zusammenfassende Bewertung
Kapitel 6: Resümee
	A. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung
		I. Kapitel 2 – Rechtslage zum willensgemäßen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
		II. Kapitel 3 – Abgrenzungsproblem bei der strafrechtlichen Bewertung der Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
		III. Kapitel 4 – Lösungsansätze für das aufgedeckte Abgrenzungsproblem
		IV. Kapitel 5 – Empfehlungen für den praktischen Umgang mit einem Deaktivierungsbedarf de lege lata
	B. Schlussbemerkung
Literatur
Sachverzeichnis




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