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دانلود کتاب دعاوی رقابتی در شرایط فرامرزی

Anspruchskonkurrenz bei grenzüberschreitendem Lebenssachverhalt

مشخصات کتاب

Anspruchskonkurrenz bei grenzüberschreitendem Lebenssachverhalt

ویرایش: 1 
نویسندگان:   
سری:  
ISBN (شابک) : 316162775X, 9783161627750 
ناشر: Mohr Siebeck 
سال نشر: 2023 
تعداد صفحات: 337 
زبان: German 
فرمت فایل : PDF (درصورت درخواست کاربر به PDF، EPUB یا AZW3 تبدیل می شود) 
حجم فایل: 4 مگابایت 

قیمت کتاب (تومان) : 80,000



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فهرست مطالب

Cover
Titel
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einführung
	A. Forschungsfrage
	B. Themenbegrenzung und erste Begriffsbestimmungen
		I. Begrenzung auf vertragliche und deliktische Anspruchskonkurrenz
			1. Begriff des materiellen Anspruchs
			2. Begriff des prozessualen Streitgegenstands
		II. Begrenzung auf allgemeine Anknüpfungsregeln im Internationalen Privatrecht
		III. Begrenzung auf internationalen Vertrags- und Deliktsgerichtsstand
	C. Forschungsstand und verbleibende Forschungslücke
		I. Zusammenfassung bereits bearbeiteter Forschungsfelder
		II. Verbleibender Forschungsbedarf
	D. Methode
	E. Gang der Untersuchung
1. Teil: Die Anspruchskonkurrenz bei deutschen Inlandssachverhalten
	§ 1 Historische Entwicklung der Konkurrenzlehre
		A. Begriffsentwicklung: Von der Klagenkonkurrenz zur Anspruchskonkurrenz
			I. Die prozessuale Klagenkonkurrenz im römischen Recht
			II. Die materielle Klagenkonkurrenz bei Savigny
			III. Die Geburtsstunde der Anspruchskonkurrenz
				1. Windscheids Kritik an Savignys Verständnis der actio
				2. Windscheids Anspruchsbegriff
				3. Konsequenzen für die Konkurrenzlehre
					a) Anspruchskonkurrenz im materiellen Recht
					b) Eigenständiger Streitgegenstandsbegriff im Prozessrecht
		B. Entwicklung der Anspruchskonkurrenz im materiellen Recht
			I. Anspruchskonkurrenz bei Windscheid
			II. Anspruchskonkurrenz nach Schaffung des BGB
			III. Freie Anspruchskonkurrenz nach Dietz
			IV. Einwirkende Anspruchskonkurrenz
		C. Parallelentwicklungen zur Anspruchskonkurrenz im Prozessrecht
			I. Identität von materiellem und prozessualem Anspruch in CPO und BGB
				1. Übernahme von Windscheids Anspruchsbegriff
				2. Probleme der Gleichsetzung von materiellem Anspruch und Streitgegenstand
					a) Prozessuale Gründe
					b) Materiell-rechtliche Gründe
			II. Entkopplung des Streitgegenstandsbegriffs
				1. Eingeschränkt prozessuale Streitgegenstandstheorien
				2. Rein prozessuale Streitgegenstandstheorien
					a) Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff
					b) Eingliedriger Streitgegenstandsbegriff
				3. Exkurs: Weitere Streitgegenstandstheorien
		D. Ergebnisse zur historischen Entwicklung der Anspruchskonkurrenz
	§ 2 Begriff und Methodik der deutschen Anspruchskonkurrenz
		A. Positive Voraussetzung: Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt
			I. Derselbe Lebenssachverhalt
				1. Abhängigkeit der Konkurrenzlehre vom Begriff des Lebenssachverhalts
				2. Abhängigkeit des Begriffs des Lebenssachverhalts von der Konkurrenzlehre
			II. Personenidentität auf Gläubiger- und Schuldnerseite
			III. Gleichrangige Normen mit Geltungsanspruch
		B. Negative Voraussetzung: Keine Gesetzeskonkurrenz
			I. Begriff der Gesetzeskonkurrenz
			II. Voraussetzungen der Gesetzeskonkurrenz im Strafrecht
				1. Spezialität
				2. Subsidiarität
				3. Konsumtion
			III. Voraussetzungen der Gesetzeskonkurrenz im Zivilrecht
				1. Formal-begriffliche Verdrängung
					a) Bedeutung der Tatbestände
					b) Bedeutung der Rechtsfolgen
					c) Keine formal-begriffliche Verdrängung zwischen Vertrag und Delikt
				2. Teleologische Verdrängung
					a) Bedeutung der Tatbestände
					b) Abschließende Regelung wegen Zweckvereitelungsgefahr
					c) Keine teleologische Verdrängung zwischen Vertrag und Delikt
				3. Voluntative Verdrängung
					a) Abgrenzung zur teleologischen Verdrängung
					b) Synonyme der elektiven und alternativen Konkurrenz
					c) Einordnung als Fall der Gesetzeskonkurrenz
					d) Keine voluntative Verdrängung zwischen Vertrag und Delikt
			IV. Zwischenergebnis zur Gesetzeskonkurrenz
		C. Unproblematische Fälle der Anspruchskonkurrenz: Die Anspruchshäufung
			I. Anspruchshäufung bei divergierender abstrakter Rechtsfolgenbehauptung
			II. Anspruchskonkurrenz bei identischer abstrakter Rechtsfolgenbehauptung
		D. Ergebnisse zu Begriff und Methodik der deutschen Anspruchskonkurrenz
	§ 3 Theorie der Anspruchsnormenkonkurrenz
		A. Der materielle Anspruchsbegriff als Ausgangspunkt
			I. Modifikation des materiellen Anspruchsbegriffs
				1. Kritik am Verständnis der Funktion des Anspruchsbegriffs der h. M
				2. Kritik innerer Widersprüchlichkeit der herrschenden Konkurrenzlehre
			II. Streitgegenstandsbezogener Anspruchsbegriff als Gegenentwurf
				1. Durch Person und Leistung individualisierter Anspruchsbegriff
				2. Konsequenz für die Konkurrenzlehre
					a) Grundsätzlich: Einheitsanspruch
					b) Ausnahmsweise dennoch Anspruchskonkurrenz
				3. Konsequenz für Verfügungskonstellationen
		B. Modifikation des prozessualen Streitgegenstandsbegriffs
			I. Keine gänzliche Gleichstellung von Anspruch und Streitgegenstand
			II. Materieller Streitgegenstandsbegriff
		C. Stellungnahme
			I. Modifikation des materiellen Anspruchsbegriffs
				1. Untergeordnete Bedeutung der Verfügungsfunktion des Anspruchs
				2. Übergeordnete Bedeutung der Subsumtionsfunktion des Anspruchs
				3. Fehlende Praktikabilität des neuen Anspruchsbegriffs
			II. Modifikation des prozessualen Streitgegenstandsbegriffs
			III. Zwischenergebnis
		D. Ergebnisse zur Theorie der Anspruchsnormenkonkurrenz
	§ 4 Ergebnisse zum ersten Teil
2. Teil: Das Konkurrenzverhältnis im Ausland
	§ 5 Das Konkurrenzverhältnis bei französischen Inlandssachverhalten
		A. Konkurrenzverhältnis zwischen Vertrag und Delikt im materiellen Recht
			I. Stellung der vertraglichen und deliktischen Haftung im Gesetz
			II. Unterschiede zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung
			III. Non-cumul des responsabilités im materiellen Recht
				1. Grundsatz: Vorrang der vertraglichen Haftung
				2. Ausnahmen vom Grundsatz
		B. Konkurrenzverhältnis zwischen Vertrag und Delikt im Prozessrecht
			I. Funktion der Anspruchsgrundlage im französischen Zivilprozess
				1. Anspruchsgrundlage und Rechtskraft (autorité de la chose jugée)
					a) Rechtskraftbeschränkung auf verhandelte Anspruchsgrundlagen
					b) Non-cumul als materiell-rechtliche Auflösung des Konkurrenzverhältnisses
					c) Rechtskrafterstreckung auf nicht verhandelte Anspruchsgrundlagen
			2. Anspruchsgrundlage und Rechtshängigkeit (litispendance)
		II. Konkretisierung der Anspruchsgrundlage im französischen Zivilprozess
			1. Kläger stützt sich auf vertragliche oder deliktische Grundlage
			2. Kläger benennt weder vertragliche noch deliktische Grundlage
			3. Prozesstaktik: Primär vertragliche, subsidiär deliktische Grundlage
		C. Ausblick: Die réforme de la responsabilité civile
		D. Ergebnisse zu französischen Inlandssachverhalten
3. Teil: Grenzüberschreitende Anspruchskonkurrenz im Unionsrecht
	§ 6 Anspruchskonkurrenz im europäischen Internationalen Privatrecht
		A. Rechtsquellen des europäischen Internationalen Privatrechts
			I. Die Hierarchie der Kollisionsnormen im europäischen Mehrebenensystem
			II. Historische Entwicklung des europäischen Internationalen Privatrechts
			III. Autonome und einheitliche Auslegung der unionalen Rechtsquellen
			IV. Exkurs: Bedeutung und Interpretation der Rechtsprechung des EuGH
				1. Rechtsprechung des EuGH nur Rechtserkenntnisquelle
				2. Einzelfallbezogene Begriffsbildung durch den EuGH
				3. Bedeutung der französischen Sprachfassung eines Urteils
		B. Prinzipien des europäischen Internationalen Privatrechts
			I. Anknüpfung an den Sitz des Rechtsverhältnisses
				1. Der Begriff des Rechtsverhältnisses bei Savigny
				2. Perspektivwechsel für das Internationale Privatrecht
					a) Differenzierung nach „eigenthümlicher Natur“ des Rechtsverhältnisses
					b) Ideal der Einheitlichkeit des Rechtsverhältnisses
					c) Zweck der Herstellung räumlicher Gerechtigkeit
				3. Rechtsverhältnis als heutiger Qualifikationsgegenstand
					a) Abhängigkeit des Rechtsverhältnisses vom Sachrecht
					b) Verschiedenheit des Rechtsverhältnisses vom Sachrecht
					c) Rechtsverhältnis und grenzüberschreitender Lebenssachverhalt
			II. Besonderheiten des europäischen Internationalen Privatrechts
				1. Rechtswahlfreiheit
				2. Starre Anknüpfungsregeln
				3. Verdrängung des Prinzips der engsten Verbindung
					a) Überlagerung durch materielle Wertungen
					b) Eingriffsnormen und ordre public
					c) Anerkennungsmethode
			III. Dépeçage des grenzüberschreitenden Lebenssachverhalts
				1. Dépeçage als dem Verweisungssystem grundsätzlich immanentes Ergebnis
				2. Anwendbare Konkurrenzregel im Fall eines dépeçage
					a) Keine Konkurrenzregel außerhalb von Vertrags- und Deliktsstatut
					b) Vorrang der Konkurrenzregel des Vertrags- oder des Deliktsstatuts?
					c) Sonderfall übereinstimmender Konkurrenzregeln beider Statute
					d) Divergierende Konkurrenzregeln beider Statute
				3. Rechtsunsicherheit als Folge
			IV. Zwischenergebnis
		C. Dépeçage zwischen Vertrag und Delikt im Internationalen Privatrecht
			I. Kein dépeçage bei einheitlicher Qualifikation
			II. Kein dépeçage bei Verweisung auf dieselbe Rechtsordnung
				1. Wahl desselben Rechts für Vertrags- und Deliktsstatut
					a) Voraussetzungen der Wahl des Vertragsstatuts
						aa) Wirksamer Verweisungsvertrag
						bb) Exkurs: Vertragsstatutsinterner dépeçage
					b) Voraussetzungen der Wahl des Deliktsstatuts
						aa) Keine Wahl des Deliktsstatuts ex ante für Verbraucher und Arbeitnehmer
						bb) Keine Wahl des Deliktsstatuts ex ante durch AGB
					c) Zwischenergebnis
				2. Objektiv einheitliches Vertrags- und Deliktsstatut
			III. Kein dépeçage bei akzessorischer Anknüpfung des Deliktsstatuts
				1. Abgrenzung der beiden Sätze des Art. 4 Abs. 3 Rom IIVO
					a) Ausnahmevorschrift vs. Regelanknüpfung
						aa) Art. 4 Abs. 3 S. 1 Rom II-VO als Ausnahmevorschrift
						bb) Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO als Regelanknüpfung
					b) Räumliche Gerechtigkeit vs. sachrechtliche Harmonie
						aa) Räumliche Gerechtigkeit gemäß Art. 4 Abs 3 S. 1 Rom II-VO
						bb) Verhinderung von Anpassungsproblemen gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO
					c) Zwischenergebnis
				2. Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO im Einzelnen
					a) „Engere Verbindung“ mit anderem Staat
					b) „Vertrag oder anderes Rechtsverhältnis“
						aa) „Vertrag“ als vom Sachrecht abhängiger Begriff?
						bb) „Vertrag“ als feststehender internationalprivatrechtlicher Begriff
					c) „Enge Verbindung“ von Vertrag und Delikt
						aa) Sachrechtliches Konkurrenzverhältnis als Kriterium?
						bb) Einheitlicher Lebenssachverhalt als Kriterium
					d) „Zwischen den Parteien“
					e) Zwischenergebnis
				3. Anwendung des Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO bei vertraglicher Rechtswahl
					a) Lösungsvorschläge in der Literatur
					b) Rechtsauffassung des EuGH in der Rs. Verein für Konsumenteninformation
						aa) Sachverhalt
						bb) Entscheidung des EuGH
					c) Stellungnahme
						aa) Wertung des Art. 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO als Ausgangspunkt
						bb) Keine Überlagerung dieser Wertung durch Art. 14 Rom II-VO
							(i) Kein Ermessen gemäß Art. 4 Abs. 3 S 2 Rom II-VO
							(ii) Keine teleologische Reduktion des Art 4 Abs. 3 S. 2 Rom II-VO
						cc) Schutz des Schwächeren durch Vorschriften der Rom I-VO
			IV. Ergebnis: Kaum verbleibende Fälle des dépeçage
		D. Ergebnisse zum europäischen Internationalen Privatrecht
	§ 7 Anspruchskonkurrenz im europäischen Internationalen Zuständigkeitsrecht
		A. Rechtsquellen des europäischen Internationalen Zuständigkeitsrechts
			I. Hierarchie der Zuständigkeitsnormen im europäischen Mehrebenensystem
			II. Die Entwicklung der Brüssel Ia-VO
				1. Das EuGVÜ
				2. Die Brüssel I-VO
				3. Die Brüssel Ia-VO
				4. Abgrenzung zum Lugano-Übereinkommen
			III. Einheitliche Rechtsprechung zu unterschiedlichen Rechtsakten
		B. Prinzipien des europäischen Internationalen Zuständigkeitsrechts
			I. Grundsatz des actor sequitur forum rei
			II. Besondere Gerichtsstände als Ausnahme vom Grundsatz
				1. Sach- und Beweisnähe als Zweck der besonderen Gerichtsstände
				2. Abwägung zugunsten des Prinzips der Vorhersehbarkeit
				3. Einschränkende Auslegung der besonderen Gerichtsstände?
			III. Autonomer zuständigkeitsrechtlicher Vertrags- und Deliktsbegriff
		C. Dépeçage zwischen Vertrag und Delikt im Zuständigkeitsrecht
			I. Rs. Kalfelis: Zuständigkeit nur für Klageteile
				1. Sachverhalt
				2. Entscheidung des EuGH
					a) Zuständigkeit nur für deliktischen Klageteil
					b) Abgrenzende Definition des Delikts
				3. Konsequenzen für die Anspruchskonkurrenz
					a) Auf deliktischen Anspruch beschränkte Zuständigkeit
					b) Bestimmung der Begriffe des Art. 7 Ziff. 1 und Ziff. 2 Brüssel Ia-VO
					c) Verfahren bezüglich konkurrierender, zuständigkeitsfremder Ansprüche
			II. Der zuständigkeitsrechtliche Vertragsbegriff
				1. Die freiwillig eingegangene Verpflichtung als notwendige Voraussetzung
				2. Erweiterung des autonomen Vertragsbegriffs auf Vertrauenstatbestände?
			III. Rs. Brogsitter: Notwendigkeit der Vertragsauslegung als Abgrenzungskriterium
				1. Sachverhalt
				2. Entscheidung des EuGH
				3. Konsequenzen für die Anspruchskonkurrenz
			IV. Rs. Wikingerhof: Klagestützende Sachnormen als Abgrenzungskriterium
				1. Sachverhalt
				2. Entscheidung des EuGH
					a) Abgrenzungskriterien
					b) Subsumtion
				3. Konsequenzen für die Anspruchskonkurrenz
			V. Bezug des EuGH auf klagestützende Rechtsvorschriften
				1. Einordnung des Kriteriums in die Rechtsprechungslinie des EuGH
				2. Qualifikation der Rechtsvorschriften im Klägervortrag
					a) Verstoß gegen den Grundsatz iura novit curia
					b) Gefahr der Beklagtenbenachteiligung durch willkürlichen Klägervortrag
					c) Doppelte Zuständigkeitsprüfung widerspricht Zuständigkeitsklarheit
				3. Kollisionsrechtliche Prüfung im Rahmen der Zuständigkeit
					a) Kollisionsrechtsprüfung belastet zuständigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit
					b) Divergierende Zuständigkeiten bei nichtharmonisiertem Kollisionsrecht
				4. Widersprüchliche Ausführungen des Generalanwalts in der Rs. Wikingerhof
				5. Zwischenergebnis
			VI. Ergebnisse zum dépeçage im europäischen Zuständigkeitsrecht
		D. Rechtskraft und Rechtshängigkeit bei zuständigkeitsrechtlichem dépeçage
			I. Entgegenstehende Rechtskraft
				1. Abgeleiteter oder autonomer europäischer Rechtskraftbegriff?
					a) Grundsatz der Wirkungserstreckung
					b) Partieller europäischer Rechtskraftbegriff in der Rs. Gothaer Allgemeine
						aa) Sachverhalt
						bb) Entscheidung des EuGH
				2. Rechtskraftbegrenzung aufgrund des Art. 7 Ziff. 1 und Ziff. 2 Brüssel Ia-VO
				3. Konsequenzen der Rechtskraftbegrenzung für Erst- und Zweitentscheidung
					a) Tenorierung der Entscheidung eines deutschen Erstgerichts
					b) Entscheidung des Zweitgerichts
				4. Zwischenergebnis
				5. Exkurs: Ausländische Rechtskraft nach autonomem Recht
			II. Entgegenstehende Rechtshängigkeit
				1. Konkretisierung des Anspruchsbegriffs gem. Art 29 Abs. 1 Brüssel Ia-VO
					a) Rs. Gubisch: Leistungsklage hindert vorgreifliche Feststellungsklage
					b) Rs. Tatry: Negative Feststellungsklage hindert Leistungsklage
					c) Rs. Mærsk: Konkretisierung des Anspruchsbegriffs
					d) Rs. Aertssen: Rechtshängigkeit eines Adhäsionsverfahrens
				2. Konsequenzen für die Anspruchskonkurrenz
					a) Begriff desselben Gegenstands (le même objet)
					b) Begriff derselben Grundlage (la même cause)
						aa) Dieselbe Grundlage bei identischer materieller Anspruchsgrundlage?
						bb) Dieselbe Grundlage bei teleologisch-funktionell gleichwertigen Anspruchsgrundlagen?
						cc) Dieselbe Grundlage bei einheitlichem Lebenssachverhalt
				3. Zwischenergebnis
				4. Exkurs: Ausländische Rechtshängigkeit nach autonomem Recht
			III. Praktische Konsequenzen für die Parteien
				1. Für die klagende Partei
				2. Für die beklagte Partei
			IV. Ergebnisse zu Rechtskraft und Rechtshängigkeit
		E. Entwurf eines Lösungsmodells
			I. Leitgedanken zur Begriffsbildung für Art. 7 Ziff. 1 und Ziff. 2 Brüssel Ia-VO
				1. Begriffsbildung ohne Rückgriff auf die anwendbaren Sachnormen
				2. Begriffsbildung ohne Beschränkung auf einzelne materielle Ansprüche
			II. Alternativvorschläge aus der Literatur
				1. Stadler: Kriterium der freiwillig eingegangenen Sonderbeziehung
				2. Hoffmann: Abgrenzung anhand von Leistungs- und Integritätsinteresse
			III. Verwirklichung über Wertung des Art. 4 Abs. 3 S 2 Rom II-VO
				1. Inhalt der Wertungsübertragung
					a) Lebenssachverhalt als Abgrenzungskriterium
					b) Prüfprogramm für Art. 7 Ziff. 1 und Ziff 2 Brüssel Ia-VO
				2. Zulässigkeit der Wertungsübertragung
					a) Gesamtes inneres Unionsrechtssystem kein geeigneter Wertungsmaßstab
					b) Verordnungsübergreifende Systematik als Ausgangspunkt
					c) Übertragbarkeit des Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO in die Brüssel Ia-VO
					d) Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des Art. 7 Ziff 1 und Ziff. 2 Brüssel Ia-VO
					e) Wertungsoffenheit des Art. 7 Ziff. 1 und Ziff 2 Brüssel Ia-VO
				3. Vorteile der Wertungsübertragung
				4. Mögliche Einwände
					a) Unbestimmtheit des Begriffs des Lebenssachverhalts
					b) Vernachlässigung von Beklagteninteressen
					c) Kein Deliktsgerichtsstand bei Anspruchskonkurrenz
			IV. Ergebnisse zum Entwurf des Lösungsmodells
	§ 8 Ergebnisse zum Unionsrecht
4. Teil: Grenzüberschreitende Anspruchskonkurrenz im autonomen Recht
	§ 9 Anspruchskonkurrenz im autonomen Internationalen Privatrecht
		A. Anwendungsbereich des autonomen Internationalen Privatrechts
			I. Vertragliche Rechtsverhältnisse
			II. Deliktische Rechtsverhältnisse
		B. Dépeçage im autonomen Internationalen Privatrecht
			I. Wahl desselben Rechts für Vertrags- und Deliktsstatut
				1. Möglichkeit der einheitlichen Rechtswahl
				2. Sachnormverweisung bei Rechtswahl
			II. Objektive Anknüpfung gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs 1 EGBGB
				1. Ähnliche Anknüpfungsmomente wie Rom II-VO
				2. Gesamtverweisung im autonomen Internationalen Privatrecht
				3. Konsequenzen für die Anspruchskonkurrenz
			III. Akzessorische Anknüpfung gemäß Art. 41 Abs. 2 Ziff 1 Fall 1 EGBGB
			IV. Zwischenergebnis
		C. Ergebnisse zum autonomen Internationalen Privatrecht
	§ 10 Anspruchskonkurrenz im autonomen Internationalen Zuständigkeitsrecht
		A. Anwendungsbereich des autonomen Internationalen Zuständigkeitsrechts
			I. Verbleibender Anwendungsbereich des autonomen Zuständigkeitsrechts
			II. Doppelfunktionalität der Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit
			III. Funktionelle Unterschiede von internationaler und örtlicher Zuständigkeit
		B. Dépeçage im autonomen Internationalen Zuständigkeitsrecht
			I. RG: Besondere Zuständigkeit bei materiellem Streitgegenstandsbegriff
			II. BGH vor 2002
			III. Begriff der richterlichen Kognitionsbefugnis
				1. Kognition als richterlicher Erkenntnisvorgang
				2. Grundsatz: Kognitionsbefugnis bezüglich des gesamten Streitgegenstands
				3. Ausnahme: Kognitionsbefugnis bezüglich einzelner Streitgegenstandsteile
			IV. BGH seit 2002
				1. Vom Kläger vorgetragener Lebenssachverhalt als Beurteilungsgrundlage
				2. Qualifikation deutscher materieller Ansprüche
					a) Prüfung des § 29 ZPO
					b) Prüfung des § 32 ZPO
				3. Konsequenzen der beschränkten internationalen Kognitionsbefugnis
			V. Stellungnahme
				1. Widerspruch zum herrschenden Streitgegenstandsbegriff
					a) Richterliche Entscheidung und Rechtskraft
						aa) Beispielsfall: „Unaufgeklärte Selbstinjektion“
						bb) Zweck und Wirkweise der materiellen Rechtskraft
						cc) Stattgebendes Ersturteil und beschränkte Kognitionsbefugnis
						dd) Abweisendes Ersturteil und beschränkte Kognitionsbefugnis
					b) Entgegenstehende Rechtshängigkeit
						aa) Zweck und Wirkweise der entgegenstehenden Rechtshängigkeit
						bb) Entgegenstehende Rechtshängigkeit und beschränkte Kognitionsbefugnis
					c) Zwischenergebnis
				2. Widerspruch zur Prozessökonomie
				3. Keine Gefahr der Zuständigkeitserschleichung
				4. Übertragung der Wertung des Art. 41 Abs. 2 Ziff 1 Fall 1 EGBGB?
		C. Ergebnisse zum autonomen Internationalen Zuständigkeitsrecht
	§ 11 Ergebnisse zum autonomen Recht
Schlussbetrachtung
Gesamtergebnisse in Thesenform
Literaturverzeichnis
Sachregister




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